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Muster: Vertrag zur Leistungserbringung (mit eingeschränktem Umfang)
Die „Ehrenamtliche Person“ erklärt sich bereit, “Teilnehmer:innen” am IMPACT COMMUNITY Programm der Social Impact gGmbH unentgeltliche Beratungsleitungen anzubieten unter der Voraussetzung, dass der/die Empfänger:in dieser Beratungsleitungen sich mit folgenden Regelungen und Bedingungen einverstanden erklärt: 1. Die Ehrenamtliche Person erbringt eine Leistungserbringung auf der Grundlage der Informationen, die im Laufe des Beratungsprozesses bereitstellt wird. Datum / Zeitraum der Beratung: 2. Diese Beratungsleistung ist kostenfrei. 3. Die Ehrenamtliche Person berät oder vertritt die Teinehmer:in nicht fortlaufend. Die Erbringung der Beratungsleitung ist auf das gegenständliche Datum / den gegenständlichen Zeitraum zeitlich beschränkt. 4. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, berät die Ehrenamtliche Person die Teilnehmer:in in keiner Weise weiter, nach Abschluss der gegenständlichen Beratungsleistung, und die Ehrenamtliche Person übernimmt keine Haftung für die erbrachte Beratung. 5. Alle Informationen, die im Rahmen der gegenständlichen Beratung mit die Ehrenamtliche Person ausgetauscht werden, werden – soweit nach geltendem Recht zulässig und erforderlich – vollumfänglich vertraulich behandelt. 6. Die Ehrenamtliche Person müssen eine Beratungsanfrage nicht annehmen. Dies ist eine rein freiwillige Leistungserbringung und bedarf u. a. zeitlicher Kapazitäten. Darüber hinaus können bereits aufgenommene Beratungsleistungen u. a. aus folgenden Gründen abgebrochen werden: a) wenn sie zum Zeitpunkt der Beratung tatsächliche Kenntnis von Umständen haben, nach denen eine Beratungsleistung zu einem Interessenkonflikt für die Ehrenamtliche Person oder deren Arbeitgeber führt, b) wenn die Fragen und Problemstellungen zu komplex und kompliziert sind und den Umfang dieses Beratungsprojekts überschreiten, oder c) aus anderen Gründen, die sich aus gesetzlichen Bestimmungen oder Verhaltensregeln der Arbeitgeber der Ehrenamtlichen Person ergeben, d) wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen (wie z. B. Krankheit etc.). 7. Die Ehrenamtliche Person kann sich dazu entscheiden, die Angelegenheit einer Teilnehmer:in weiter zu verfolgen und kann ggf. weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Das gilt nur auf der Grundlage einer separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen der Teilnehmer:in und der ehrenamtlichen Person, in der die Bedingungen der weiteren Beratung festgelegt werden. Soweit in der neuen Vereinbarung vorgesehen, darf die Ehrenamtliche Person die Teilnehmer:in mit Informationen per Post oder per E-Mail kontaktieren oder ggf. Informationen an durch die Teilnehmer:in benannte sonstige Kontaktpersonen weiterleiten. Datum: TEILNEHMER:IN AM IMPACT COMMUNITY PROGRAMM Name: Unterschrift: EHRENAMTLICHE PERSON Name: Unterschrift:
